Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat entschieden, dass die Swisscom trotz des Widerstands der Hälfte der Einwohner von Schelten eine Mobilfunkanlage bauen darf. Die Kleinstgemeinde Schelten, die nur 34 Einwohnerinnen und Einwohner zählt, befindet sich mitten im Röstigraben und leidet unter einem Funkloch. Die Swisscom plant den Bau eines 31 Meter hohen Masts, um die Abdeckung mit Mobilfunkdiensten zu verbessern.
Obwohl die Anwohner argumentieren, dass der Mast die Landschaft verschandeln würde und der Empfang nur bei wenigen Häusern verbessert werden würde, hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass das Vorhaben den rechtlichen Vorschriften entspricht und grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baubewilligung besteht. Das Gericht fand keine erhöhte Schutzwürdigkeit des Orts- oder Landschaftsbilds und ist der Meinung, dass der geplante Mast nicht stärker auffallen würde als vergleichbare Mobilfunkanlagen in ländlichen Gebieten.
Die Gegner der Mobilfunkanlage argumentieren auch damit, dass Schelten bereits über eine gute Internetverbindung dank Glasfaser verfügt und das einzige Restaurant im Ort gut angebunden ist. Dennoch entschied das Gericht, dass ein öffentliches Interesse bestehe, dass die Abdeckung mit Mobilfunkdiensten alle Landesteile erfasse. Die neue Anlage könnte mehr als die Hälfte des Gemeindegebiets mit Mobilfunk versorgen.
Obwohl das Urteil des Verwaltungsgerichts einen vorläufigen Schlusspunkt in dem Streit darstellt, besteht die Möglichkeit, dass der Fall ans Bundesgericht weitergezogen werden kann. Die Bewohner von Schelten haben somit die Option, das Urteil anzufechten und weiter gegen den Bau der Mobilfunkanlage zu kämpfen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird und ob die Baupläne letztendlich umgesetzt werden können.