Frederik G., ein Pleite-Beizer aus St. Gallen, steht im Fokus der Justiz, nachdem er einen Strafbefehl erhalten hat. Ihm werden Misswirtschaft, Urkundenfälschung und unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem vorgeworfen. Eine Geldstrafe von fast 4000 Franken wird von der Staatsanwaltschaft verlangt, da seine Ex-Freundin und ein Kreditkartenanbieter gegen ihn geklagt haben. Die Anklage besagt, dass G. die Unterschrift seiner Ex-Freundin gefälscht hat, um Kreditkarten zu bestellen, die auf ihren Namen liefen.
Darüber hinaus wird G. vorgeworfen, die Überschuldung seines Unternehmens verschlimmert zu haben, indem er trotz finanzieller Schwierigkeiten kein Insolvenzverfahren eingeleitet hat. Er soll auch unbefugt auf den E-Mail-Account seiner Ex-Freundin zugegriffen und deren private E-Mails gelesen haben. Dies geschah, indem er das Passwort im System gespeichert hatte. G. ist bereits vorbestraft und hat eine Geldstrafe für frühere Vergehen erhalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig ist, und die Unschuldsvermutung gilt. Trotz der Vorwürfe hat G. bisher geschwiegen und jegliche Kontaktaufnahme abgelehnt. Im Februar übernahm er noch drei Beizen im St. Galler „Bermuda-Dreieck“, obwohl Ex-Angestellte ihren Lohn forderten. G. rechtfertigte dies mit der Notwendigkeit, Arbeit zu haben.
Insgesamt stehen Frederik G. hohe Geldstrafen und mögliche rechtliche Konsequenzen bevor, da er mehrere Straftaten begangen haben soll. Es bleibt abzuwarten, wie der Fall weiter verlaufen wird und ob G. seine Unschuld beweisen kann.