Nachdem ein psychisch kranker Mann aus dem Raum Winterthur in einer katholischen Kirche randaliert hatte, entschied das Verwaltungsgericht, dass er seine Waffen nicht zurückerhält. Der Mann, der sich selbst als „Survival-Experte“ bezeichnet und Walderlebnisse anbietet, hatte auf Facebook einen Protest gegen die Kirche angekündigt, bei dem er sich notfalls gegen die Polizei verteidigen würde. Nachdem er tatsächlich in der Kirche randalierte und von der Polizei festgenommen wurde, stellte ein Notfallpsychiater eine Persönlichkeitsstörung fest.
Obwohl der Mann als „Survival-Experte“ angibt, Waffen zu benötigen, lehnte das Statthalteramt die Herausgabe seiner Waffen ab. Lediglich ein Armeesackmesser wurde ihm zurückgegeben, da dieses gesetzlich nicht als „gefährlicher Gegenstand“ gilt. Die anderen Waffen, darunter ein Feldmesser und eine Axt, blieben eingezogen. Der psychisch kranke Mann, der als Sozialhilfeempfänger bekannt ist, zog daraufhin vor das Verwaltungsgericht, um die Herausgabe seiner Waffen zu erwirken.
Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass der Mann seine Waffen nicht zurückerhält. Stattdessen soll das Statthalteramt prüfen, ob es die Waffen verkaufen und dem Mann den Erlös übergeben könnte. Auf diese Weise hätte der Überlebenskünstler zumindest Zugang zu Geld. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig, und der Mann aus Winterthur wird in Zukunft auf seine Waffen verzichten müssen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts basiert auf der Einschätzung, dass ein psychisch kranker Mann, der in einer katholischen Kirche randaliert hat, nicht der richtige Besitzer von Waffen ist. Trotz seiner Selbstbezeichnung als „Survival-Experte“ und Anbieter von Walderlebnissen wurde festgestellt, dass sein Verhalten Anlass zur Sorge gibt und seine Waffen eingezogen bleiben sollen.
Der Fall des psychisch kranken Mannes aus Winterthur, der auf seine Waffen verzichten muss, zeigt die Bedeutung einer sorgfältigen Überprüfung und Entscheidung bei der Herausgabe von Waffen an Personen mit psychischen Problemen. Das Verwaltungsgericht hat in diesem Fall klargestellt, dass die Sicherheit und das Wohlergehen der Öffentlichkeit Vorrang haben und dass in solchen Fällen die Einziehung von Waffen gerechtfertigt ist. Der Mann wird nun ohne seine Waffen auskommen müssen, während das Statthalteramt prüft, wie der Erlös aus dem potenziellen Verkauf der Waffen dem Sozialhilfeempfänger zugutekommen kann.