Das Kantonsgericht St. Gallen hat die Berufung eines Brandstifters abgelehnt. Tobias G. (36), ein ehemaliges Mitglied der Feuerwehr, wollte eine vom Kreisgericht See-Gaster angeordnete stationäre Therapie vermeiden. Trotz der bereits akzeptierten Freiheitsstrafe von 38 Monaten kämpfte er vor dem Kantonsgericht erfolglos um seine vorzeitige Entlassung. Das Gericht bestätigte die psychiatrische Massnahme, auch bekannt als „kleine Verwahrung“, die in einer geschlossenen Einrichtung stattfindet, und deren Erfolg über die Entlassung des Täters entscheidet.

Ein psychologisches Gutachten, das dem Mann eine Persönlichkeitsstörung und den Verdacht auf Pyromanie attestiert, bildete die Grundlage für das Urteil des Kantonsgerichts. Tobias G. gestand, zwischen 2021 und 2022 in Schmerikon SG mehrere Brände gelegt zu haben, darunter ein Baustellen-WC, Fahrzeuge, Gartenhäuschen und ein Wohnwagen. Obwohl drei weitere Brandstiftungen nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten, wurde er wegen seiner vorherigen Vorstrafen verurteilt. Der Mann äußerte Reue vor Gericht und erklärte, er habe aus Langeweile gehandelt und persönliche Probleme gehabt.

Dies ist nicht das erste Mal, dass Tobias G. wegen Brandstiftung im Gefängnis sitzt. Bereits wegen einer Brandserie in Meilen ZH im Jahr 2007 verbüßte er eine Haftstrafe und begann dann eine Therapie, die er jedoch vorzeitig abbrach. Die Staatsanwaltschaft argumentierte vor dem Kantonsgericht, dass aufgrund der bestehenden Rückfallgefahr eine stationäre Therapie notwendig sei, um die Gefahr zu reduzieren. Der Anwalt des Brandstifters hingegen kritisierte, dass das Gutachten nicht ausreichend die Möglichkeit einer fortgeführten stationären Therapie nach Verbüßen der Haftstrafe untersucht habe und bezeichnete den Gutachter als Richter, was seiner Meinung nach nicht angemessen sei.

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