Petra B. hat gegen den Bodybuilder und Personal Coach Gregory F. wegen versuchter Vergewaltigung geklagt, und beide stehen vor Gericht. Sie hatte ihn im Mai 2020 kennengelernt und nach einem anfänglichen Treffen lud er sie zu sich nach Hause ein. Dort soll er ihr ein Getränk angeboten haben, welches sie sicher fünfmal aufforderte zu trinken. Nach einer Massage versuchte er, in sie einzudringen und seine Zunge in ihren Mund zu stecken. Petra B. wehrte sich körperlich und verbal. Sie zeigt später einen blutunterlaufenen Arm dem Arzt und beschließt, Anzeige zu erstatten.

Gregory F. bestreitet die Vorwürfe und behauptet, Petra B. habe eine Affekt-Reaktion gehabt, die zu frei erfundenen Begebenheiten geführt habe. Seine Version der Geschichte ist, dass sie während der Massage aufgesprungen sei und ihm eine „Flättere“ gegeben habe. Sie soll gesagt haben: „Ihr Männer seid alle gleich!“ Nachdem er ihr ein Glas Wasser angeboten hatte, sei alles wieder gut gewesen. Die Verhandlung vor dem Kreisgericht Rheintal beinhaltet den Vorwurf der versuchten Vergewaltigung, wobei die Staatsanwaltschaft eine Bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, eine Geldstrafe von knapp 8000 Franken und eine Landesverweisung von sieben Jahren fordert.

Dieser Fall stellt eine große Herausforderung für die Rechtsprechung dar, da es sich um ein klassisches „Vier-Augen-Delikt“ handelt und es kaum Beweise gibt. Das Dreiergericht in Altstätten wird sich auf die Aussagen der Beteiligten verlassen müssen. Gregory F. ist bereits mehrfach vorbestraft, zuletzt im Jahr 2018 wegen Doping, Drohung und Übertretung des Betäubungsmittel- und Heilmittelgesetzes verurteilt worden. Es gilt jedoch die Unschuldsvermutung, und das Gericht wird über den Fall entscheiden.

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