Das beliebte orientalische Restaurant in Basel, das sogar im Gault Millau und im Louis Vuitton Guide gelobt wurde, fiel bei Inspektionen des Lebensmittelinspektorats aufgrund eklatanter Mängel durch. Sowohl der Betriebsinhaber als auch die Bewilligungsinhaberin wurden rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt. Die Kontrollen am 13. Januar und 10. August des letzten Jahres ergaben zahlreiche Verstösse gegen das Lebensmittelgesetz, darunter fehlende Fugen, verschmutzte Geräte und verdorbene Speisen. Die Gesundheit der Konsumenten wurde dadurch einer erheblichen Gefahr ausgesetzt. Trotz Aufforderungen des Lebensmittelinspektorats wurden die Mängel nicht behoben.

Der Betriebsinhaber des Restaurants beteuert jedoch, dass inzwischen alle Mängel behoben wurden und bei einer Nachkontrolle keine Beanstandungen mehr festgestellt wurden. Er erklärt, dass es personelle Wechsel gab, die zu Vernachlässigungen geführt hätten, aber dass die Abläufe seitdem verbessert wurden. Der Schock über den Strafbefehl habe zu personellen Konsequenzen geführt. Die Geldstrafen für den Geschäftsführer des Lokals und die Bewilligungsinhaberin belaufen sich auf 2000 und 1000 Franken.

Die Gesundheitsrisiken, die durch die Mängel im Restaurant entstanden, wurden vom Lebensmittelinspektorat als erheblich und sogar gross eingestuft. Die fehlenden Fugen, verschmutzten Geräte und verdorbenen Speisen stellten eine Gefahr für die Konsumenten dar. Dennoch weigerten sich der Betriebsinhaber und die Bewilligungsinhaberin, die Mängel umgehend zu beheben, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. Die Beanstandungen führten zu ernsthaften Konsequenzen für das Personal und zur Verbesserung der internen Abläufe.

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