In der Nacht vom 18. September wurden die schweizerische und deutsche Polizei gegen 21.15 Uhr alarmiert, als drei Personen mit einem Softair-Maschinengewehr auf der Holzbrücke zwischen Stein und Bad Säckingen gesichtet wurden. Die Fahndung nach den Verdächtigen war zunächst erfolglos, aber um Mitternacht konnten zwei der Verdächtigen gefunden werden. Einer der Personen, ein 18-jähriger Mann, trug ein Softair-Maschinengewehr und einen Schlagstock bei sich.

Das Softair-Maschinengewehr wurde beschlagnahmt und gegen den 18-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des verbotenen Führens einer Anscheinswaffe eingeleitet. Die deutsche Polizei berichtet, dass die beiden Personen, die aufgegriffen wurden, mutmaßlich zu den Gesuchten gehören. Es ist jedoch nicht klar, ob die Dritte Person auch mit einem Softair-Maschinengewehr bewaffnet war.

Die Polizei untersucht weiterhin den Vorfall und bemüht sich, die genauen Umstände und Motive der Personen herauszufinden. Es ist unklar, warum die Personen mit einem Softair-Maschinengewehr auf der Holzbrücke gesichtet wurden und ob es sich um eine gefährliche Situation handelte. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat für die Polizei oberste Priorität.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Tragen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit illegal ist und ernste rechtliche Konsequenzen haben kann. Die Polizei warnt davor, Spielzeugwaffen oder Softair-Waffen in der Öffentlichkeit sichtbar zu tragen, da dies Verwirrung stiften und zu gefährlichen Situationen führen kann.

Die örtlichen Behörden arbeiten eng zusammen, um die Sicherheit in der Region zu gewährleisten und potenzielle Bedrohungen schnell und effektiv zu bekämpfen. Es wird empfohlen, verdächtige Aktivitäten oder Personen sofort der Polizei zu melden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und Straftaten zu verhindern.

Es bleibt abzuwarten, wie die Ermittlungen des Vorfalls fortschreiten und ob weitere Personen in Verbindung mit dem Vorfall identifiziert werden können. Die Polizei setzt sich dafür ein, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten, um ein sicheres Umfeld für alle zu gewährleisten.

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