In den Räumlichkeiten des Amtsnotariats Rapperswil-Jona im Kanton St. Gallen wurden Wertgegenstände wie Schmuck einer Toten und Bargeld gestohlen. Der Dieb wird in den eigenen Reihen vermutet, da er Zugang zum Tresor hatte und möglicherweise von einer Diebesfalle wusste, die ihn überführen sollte. Der Leiter des Notariats stellte Strafantrag gegen unbekannt, als ihm der Diebstahl von Bargeld aus einer Kaffeekasse und weiteren Wertgegenständen auffiel. Es wurden keine Hinweise auf den Täter gefunden, obwohl eine Diebesfalle mit markierten Geldscheinen aufgestellt wurde, um den Dieb zu überführen.
Die gestohlenen Wertgegenstände gehörten einer Frau, die das Amt mit der Willensvollstreckung nach ihrem Tod beauftragt hatte. Das Vertrauen der Verstorbenen in die Integrität der amtlichen Notare wurde durch den Diebstahl stark erschüttert. Der Kreis der Verdächtigen wurde aufgrund des beschränkten Zugangs zu den betroffenen Räumlichkeiten auf die eigenen Mitarbeiter, Mitarbeiter des Konkursamtes und das Reinigungspersonal eingegrenzt. Trotz des Aufstellens einer Diebesfalle mit markierten Geldscheinen konnte der Dieb nicht überführt werden.
Der Leiter des Amtsnotariats, Manfred John, stellte einen Strafantrag gegen unbekannt, als ihm bekannt wurde, dass Bargeld und Schmuck gestohlen wurden. Nachdem keine Hinweise auf den Täter gefunden wurden, wurde das Bargeld neutralisiert und dem Leiter des Amtsnotariats zurückgegeben. Es wurde ein Strafverfahren eröffnet, das weiterhin pendent ist, wie Leo-Philippe Menzel, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Gallen, bestätigte. Da die Untersuchung noch läuft, kann die Staatsanwaltschaft keine weiteren Informationen preisgeben.
Trotz des Einsatzes einer Diebesfalle und der Zusammenarbeit mit der Polizei blieb der Dieb im Amtsnotariat Rapperswil-Jona unentdeckt. Die gestohlenen Wertgegenstände und Bargeld hatten einen Gesamtwert von etwa 2800 Franken und zehn Euro. Die Diebstähle fanden möglicherweise zwischen Anfang November 2022 und Mai 2023 statt, aber der genaue Zeitpunkt konnte nicht eingegrenzt werden. Der Dieb hatte offenbar Kenntnis von den Sicherheitsmassnahmen im Amtsnotariat, da die Diebesfalle keine Ergebnisse lieferte.
Der Dieb hatte Zugang zum Tresor und kannte sich offensichtlich gut in den Räumlichkeiten des Amtsnotariats aus. Diebstähle wurden sowohl an den Arbeitsplätzen der Mitarbeiter als auch im Tresor des Notariats begangen. Trotz des Verdachts gegen Mitarbeiter des Amtsnotariats konnte der Täter bisher nicht identifiziert werden. Diebstähle in einem Amt, das für die sichere Verwahrung von Willensvollstreckungen verantwortlich ist, werfen ein schlechtes Licht auf die Integrität der dort tätigen Personen und erfordern eine gründliche Untersuchung durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft.